Über mich.
Aus- und Weiterbildung
In der Ausbildung und meiner Tätigkeit als Fliesenleger erwarb ich die allgemeine Erfahrung im Fliesen-, Platten- und Mosaikhandwerk.
Die Erfahrung konnte ich durch meine Selbstständigkeit seit 2001 im 1983 gegründeten Familienbetrieb, in den letzten 20 Jahren sehr vertiefen.
1994 legte ich meine Diplomprüfung als Dipl.-Bauingenieur (FH) ab.
Im Dezember 2020 wurde ich als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklergerhandwerk bei der Handwerkskammer Oldenburg vereidigt.
Work.
Leistungsangebot.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk bin ich verpflichtet bei Beauftragung ein Gutachten zu erstellen.
Beauftragen können mich Privatpersonen sowohl auch Gerichte, die von einem Sachverständigen eine sachliche und neutrale Begutachtung eine von einem Handwerker ausgeführte Leistung benötigen.
Die Begutachtung, ob sogenannte Mängel vorliegen, erfolgt nach gültigen Normen und Merkblättern.
GUTACHTEN.
GERICHTGUTACHTEN.
werden durch Gerichte beauftragt. Der Sachverständige gilt hier aus fachlicher Sicht der handwerklichen Arbeiten, bzw. der eingesetzten Baustoffe als „rechte Hand“ des Richters.
PRIVATGUTACHTEN.
werden von privaten Personen beauftragt. Der Sachverständige wird zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt um festzustellen, ob die ausgeführten handwerklichen Arbeiten im vollem Umfang der einschlägigen Normen und Merkblättern entspricht.
SCHIEDSGUTACHTEN.
werden von beiden streitenden Parteien beauftragt. Der Sachverständige wird auch hier zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Beide Parteien unterwerfen sich der Beurteilung des Sachverständigen. In der Regel dient ein Schiedsgutachten der Vermeidung eines Rechtsstreits.